Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Warum Sie Fachkräfte aus dem Ausland einstellen sollten

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Gesetz in Deutschland, das im Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das FEG erleichtert es Unternehmen, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen, indem es die Einwanderungsbedingungen verbessert und den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Das Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte aus Drittstaaten (also Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind) leichter ein Visum und eine Arbeitserlaubnis erhalten können, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und in Deutschland eine Stelle in ihrem Fachgebiet aufnehmen.

Was sind die wichtigsten Merkmale des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat einige Änderungen mit sich gebracht. Das Gesetz soll den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern und damit die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland fördern. Insbesondere wurden die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst, was sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wiederfindet. Das FEG und die entsprechenden Änderungen haben wir in wenigen Punkten zusammengefasst.

Erleichterung der Visumvergabe: Das Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte aus Drittstaaten leichter ein Visum und eine Arbeitserlaubnis erhalten können, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und in Deutschland eine Stelle in ihrem Fachgebiet aufnehmen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Einwanderung von Fachkräften ohne Arbeitsplatzangebot. Fachkräfte ohne Arbeitsplatzangebot können nun ein Visum für die Jobsuche beantragen. Die Dauer der Jobsuche ist auf sechs Monate beschränkt.

Einführung einer „Blauen Karte EU“: Die „Blaue Karte EU“ ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Fachkräften aus dem Ausland ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten. Sie wird für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss und einem festen Arbeitsplatz in Deutschland ausgestellt.

Förderung der Integration: Das Gesetz sieht Maßnahmen zur Förderung der Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft vor. Dazu gehören beispielsweise Deutschkurse und Beratungsangebote.

Erleichterung der Familiennachzug: Das Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte leichter ihre Familienmitglieder nach Deutschland holen können. Fachkräfte, die eine „Blaue Karte EU“ besitzen, können ihre Familienmitglieder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nach Deutschland ziehen lassen.

Was sind die Ziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Rahmenbedingungen für eine gezielte und erhöhte Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern fest.

Stärkung der deutschen Wirtschaft: Das Gesetz zielt darauf ab, die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern und damit die deutsche Wirtschaft zu stärken.

Fachkräftemangel entgegenwirken: Die Einwanderung von Fachkräften soll erleichtert werden, um den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland zu beheben. Es wird erwartet, dass sich die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland soll attraktiver gemacht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.

Verbesserung der Integration: Die Integration von Fachkräften aus dem Ausland soll verbessert werden, um ihre Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben in Deutschland zu erhöhen. Ebenso soll der Familiennachzug von Fachkräften erleichtert werden.

Planbarkeit und Steuerung: Die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland soll besser gesteuert werden, um die Zuwanderung in Deutschland besser planen und kontrollieren zu können.

Transparenz und Fairness: Die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland soll für alle Beteiligten transparenter und fairer gestaltet werden.

Fachkräfte aus dem Ausland: Wie können Sie als Unternehmen davon profitieren?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Unternehmen Fachkräfte aus dem Ausland einstellen sollten.

Beschleunigtes Verfahren: Durch Vorlage einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren einleiten. Dies kann die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen.

Fachkräftemangel: Zur Zeit sind viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von einem Fachkräftemangel betroffen. In bestimmten Branchen und Regionen herrscht teilweise ein akuter Mangel an qualifizierten Arbeitskräften auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Eine Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland kann in solchen Fällen eine gute Möglichkeit sein, um diesen Mangel zu beheben.

Diversifikation: Eine Diversifikation des Teams durch Fachkräfte aus dem Ausland kann dazu beitragen, dass das Unternehmen auf internationaler Ebene erfolgreicher agiert. Dies ist möglich, da die Mitarbeiter über unterschiedliche kulturelle Perspektiven und Erfahrungen verfügen. Des Weiteren kann sich dies auf die Entscheidungsfindung auswirken, indem Entscheidungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden und dadurch fundierter und zukunftsorientierter getroffen werden. Ein diversifiziertes Team kann zudem neue Ideen und Lösungsansätze einbringen, die für das Unternehmen gewinnbringend sein können. Auf lange Sicht kann sich dies positiv auf die Innovationsfähigkeit, die Kundenbeziehungen und die Reputation des Unternehmens auswirken.

Neue Ideen: Fachkräfte aus dem Ausland bringen häufig aufgrund der unterschiedlichen kulturellen Denkmuster und Erfahrungen auch neue Ideen und Perspektiven mit, die für das Unternehmen von Nutzen sein können. Für die Wettbewerbskraft ist es vorteilhaft, dass das Unternehmen eine offene Kultur fördert. Neue Ideen sollten willkommen sein und Mitarbeiter aus dem Ausland die Möglichkeit haben, ihre Ideen einzubringen.

Verbesserte Einstellung: In manchen Fällen kann es für ein Unternehmen attraktiver sein, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen, da diese möglicherweise besser qualifiziert sind oder zu besseren Bedingungen eingestellt werden können.

Wie soll es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitergehen?

Die Bundesregierung strebt an, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 weiterzuentwickeln. Im November 2022 hat das Bundeskabinett neue Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen, welche weitere rechtliche Regelungen beinhalten. Ziel ist es, den Rekrutierungsprozess von Fachkräften aus Drittstaaten noch mehr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Personen aus Ländern außerhalb der EU sollen verbesserte Möglichkeiten bekommen, eine Arbeitsstelle in Deutschland zu finden. So soll die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften künftig auf drei Säulen basieren: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Diese Säulen orientieren sich an der Anerkennung von akademischen und beruflichen Abschlüssen, an der Berufserfahrung und am Potenzial möglicher Arbeitskräfte.

Die Hürden für die Einwanderung sollen weiter herabgesetzt werden, um den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Bewerber attraktiver zu machen. Fachkräfte sollen künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Dies bedeutet, dass z.B. eine Anlagenbedienerin auch im Marketing-Bereich arbeiten darf. Außerdem soll eine Beschäftigung bereits möglich sein, bevor der Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird, solange Berufserfahrung vorhanden und nachgewiesen werden kann. Des Weiteren soll künftig eine Einwanderung bereits auch ohne einen deutschen Arbeitsvertrag erlaubt sein.

Fachkräfte aus dem Ausland
Unser Berater vor Ort sensibilisiert die auszubildenden Pflegekräfte in Kirgistan über das Leben und Arbeiten in Deutschland. So können wir für deutsche Organisationen erfolgreich Fachkräfte und Auszubildenden aus dem Ausland gewinnen.

Warum ist Janser Consult bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erfolgreich?

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Von der Kandidatensuche und -auswahl bis hin zur Integration in Deutschland und im Unternehmen bieten wir umfassende Dienstleistungen. Dazu gehört auch die Vorbereitung von Einreise- und Arbeitserlaubnispapieren sowie die sprachliche Ausbildung und berufliche Weiterbildung nach deutschen Standards. Hierfür kooperieren wir mit zertifizierenden Organisationen und Bildungseinrichtungen, um die deutsche Sprache zu vermitteln und beruflich weiterzubilden. Um den Kandidaten den Einstieg in Deutschland zu erleichtern, vernetzen wir sie mit anderen Kandidaten und unterstützen sie bei der Integration. Durch unsere Auslandsvertretungen in den Herkunftsländern können wir schnell und flexibel vor Ort agieren und alles Notwendige regeln. Unser Angebot lautet „all-inclusive“wir kümmern uns um alles und Sie bekommen den für Ihre Anforderungen passenden Bewerber.

Wenn Sie interessiert sind, Fachkräfte aus dem Ausland in Ihr Unternehmen zu integrieren, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Schritten und sorgen dafür, dass der Prozess reibungslos verläuft. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, um mehr zu erfahren und Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!